Begleitete Umgänge
Begleiteter Umgang stützt sich juristisch auf das Recht eines Kindes / einer*eines Jugendlichen auf Umgang mit jedem Elternteil, anderen Angehörigen und wichtigen Bezugspersonen sowie auf ihren*seinen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts.
Der Begleitete Umgang bleibt dabei in jedem Fall eine temporäre Intervention bzw. eine zeitlich befristete Hilfsmaßnahme mit dem Ziel, neben der eigentlichen Umgangsbegleitung auch die Umgangsberechtigten (i. d. R. die Eltern) so zu beraten und zu unterstützen, dass sie den Umgang zum Wohle des Kindes / des*der Jugendlichen perspektivisch wieder eigenverantwortlich gestalten können.